Die Spitex-Leistungen für Pflege, Hauswirtschaft und Sozialbetreuung erfolgen auf ärztliche Verordnung und werden gemäss den gesetzlichen Vorschriften durch Krankenkasse, Gemeinde und Patientenbeteiligung finanziert.
Pflegeleistungen werden direkt über die Grundversicherung abgerechnet.
Hauswirtschaftliche Leistungen werden dem Leistungsbezüger verrechnet und können von der Zusatzversicherung rückgefordert werden.
Tarifblatt 2024