Wir unterstützen Menschen, die wegen Krankheit, Unfall, Rekonvaleszenz oder Wochenbett ihren Haushalt vorübergehend oder länger nicht mehr selbständig führen können.
Unsere Leistungen erbringen wir von Montag – Freitag von 7:00 – 18:00 Uhr
(Begründete Ausnahmen sind möglich)
Das Berücksichtigen, Unterstützen und Fördern Ihrer vorhandenen Fähigkeiten und Ressourcen, die Früherkennung von möglichen Risiken zu Hause (z.B. Sturzgefahr) oder gesundheitlichen Veränderungen (z.B. als Folge von Mangelernährung), stehen im Zentrum unserer Arbeit.
Unsere Leistungen erbringen wir bedarfsorientiert und subsidiär. Sie werden durch die Gemeinde subventioniert. Um den subventionierten Grundbedarf von den Komfortleistungen abgrenzen zu können, arbeiten wir mit definierten Einsatzkriterien und einem standardisierten Abklärungsinstrument. Bei Bedarf vermitteln wir ergänzende Dienste (Pro Senectute, Entlastungsdienst, Mahlzeitendienst, Wäsche- und Bügelservice, Putzinstitut ua.).
Auf ärztliche Verordnung klären wir vor Ort mit Ihnen den Bedarf und vereinbaren zusammen die notwendigen Massnahmen. Diese Abklärung ist obligatorisch und kostenpflichtig. Die Kosten für unsere hauswirtschaftlich/betreuerischen Leistungen werden nicht von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen, jedoch von einer eventuell vorhandenen Zusatzversicherung. Bitte klären Sie das vorgängig mit Ihrer Krankenkasse ab.